Doppel – Bescheinigung über das Ergebnis eines Antigentests

Doppel – Bescheinigung über das Ergebnis eines Antigentests

https://www.tnb-tennis.de/article/Bescheinigung-ueber-das-Ergebnis-eines-AntigentestsTNB Bescheinigung über das Ergebnis eines Antigentests

TNB stellt Formular zur Verfügung

Derzeit laufen zahlreiche Fragen auf, wer die nötige Bestätigung bzw. Bescheinigung über das Ergebnis eines Antigentests zum Nachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 ausstellen darf.

Der TNB stellt den Vereinen als Service ein Formular zur Verfügung.

Diese Bescheinigung muss nur dann ausgefüllt werden, wenn keine andere Testbescheinigung, ein bestätigter Impfschutz oder eine bestätigte vollständige Genesung einer Corona-Erkrankung – nicht älter als sechs Monate- vorgelegt werden kann.

Dazu gilt

    • Entweder wurde der Test DURCH eine geschulte Person durchgeführt. Diese kann dann auch die Bestätigung ausfüllen und unterschreiben.
    • Oder der Test wurde unter Aufsicht/in Anwesenheit eines Kollegen/Vereinskollegen/Vorstandsmitglieds durchgeführt. Dieser unterschreibt das Formular. Eine Schulung ist nicht erforderlich, lediglich die Sachkenntnis.
    • Das bedeutet: Beschreibung lesen und Anweisungen genau befolgen, Zeit bezüglich Ergebnis abwarten, nur CE-Tests oder zugelassene nach § 11 MPG
    • Wichtig: Der Beaufsichtigende berührt die Testmaterialien nicht, hält Abstand etc.

Formale Grundlage

Die Verordnung sagt in § 5a:

(…) 3. einen Test zur Eigenanwendung (Selbsttest), der durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassen und auf der Website https://www.bfarm.de/DE/Medizinprodukte/Antigentests/_node.html gelistet ist, durchgeführt werden. Die Testung (…)  durch die Besucherin oder den Besucher durchgeführt werden und darf maximal 24 Stunden zurückliegen.

Eine Testung nach Satz 1 Nr. 2 oder 3 muss

  1. vor Ort unter Aufsicht der- oder desjenigen stattfinden, die oder der der jeweiligen Schutzmaßnahme unterworfen ist,
  2. unter Aufsicht einer oder eines anderen stattfinden, die oder der einer Schutzmaßnahme nach dieser Verordnung (…) unterworfen ist,
  3. im Rahmen einer betrieblichen Testung im Sinne des Arbeitsschutzes durch Personal, das die dafür erforderliche Ausbildung oder Kenntnis und Erfahrung besitzt, erfolgen (…)